Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der URL www.futurefabric.de veröffentlichten Website von dem Future Fabric Projekt des Service Bureaus Bremens.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sowie mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.0 sind wir bemüht, unsere Websites im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Leider ist die unter der URL www.futurefabric.de veröffentlichten Website nicht barrierefrei.

Momentan verfügen wir leider personell wie auch finanziell nicht über genügend Ressourcen diese Homepage angemessen zu gestalten.

Wir sind bemüht dieses perspektivisch zu ändern und wollen vor allem den Text in leichter Sprache verfassen, Audiodateien als Alternative anbieten zu Screenreadern und eine Version der Seite, in der die Kontraste maximiert sind (die Farben beschränken sich auf schwarz und weiß) erstellen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 20.8.2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Diese Erklärung wurde am 20.8.2020 erstellt und zuletzt am 20.8.2020 aktualisiert.

 

Barrieren melden: 

Kontakt zu den Ansprechpartner:innen

Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte eine E-Mail mit einer Beschreibung, wo genau und welche Barriere Ihnen aufgefallen ist: futurefabric@jugendinfo.de.

Gerne nehmen wir konkrete Verbesserungsvorschläge entgegen und freuen uns über jede Kontaktaufnahme.

ServiceBureau Jugendinformationen
Am Deich 62
28199 Bremen

Tel.: (04 21) 33 00 89 – 11
Fax: (04 21) 33 00 89 – 22
http://www.servicebureau.de

 

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.